Spritzenplatz im Planungsausschuss 20.06.2018 - Film 4

  • vor 3 Jahren
Im November 2015 ist ein Bürgerbegehren zustande gekommen, in dem gefordert wurde, in einem neuen Bebauungsplan die Höhe und Kubatur der jetzigen Bebauung als Maximum festzuschreiben.*

Am 28. Januar 2016 ist die Bezirksversammlung dem beigetreten. Das heißt, dass die Forderung des Bürgerbegehrens zu einem Beschluss der Bezirksversammlung wurde.

Alle Fraktionen - außer die Grünen - beschlossen also, die Höhe und Kubatur der zur Zeit bestehenden Bebauung als "Maße" in einen
Bebauungsplan zu übernehmen.

Wir haben nun Juni 2018. Es gibt noch immer keinen neuen Bebauungsplan.

* Fragestellung des Bürgerbegehrens:
„Sind Sie dafür, dass der Bereich Ottenser Hauptstraße (…) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden sollten?“

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