"Spritzenplatz bleibt!" stellt Fragen im Planungsausschuss Altona 1.0

  • vor 3 Jahren
Am 7. März 2018 im Planungsausschuss Altona.

Sehr geehrter Herr Pawletta,

hiermit reicht die Bürgerinitiative „Spritzenplatz bleibt – unser Platz an der Sonne!“ neue Fragen ein.

Vorangestellt sei: wir begrüßen es, dass die Wünsche zur Erhaltung der Fassade des Friseursalons und der Favorisierung der Kleinteiligkeit der Gewerbeflächen Eingang in die Beschlussempfehlung des Planungsausschusses an die Bezirksversammlung gefunden haben.

Diese sind in der Planwerkstatt als Forderungen mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern benannt worden. Diese Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger war ja vorgeblich das Anliegen der Planungswerkstatt und insofern ist es natürlich konsequent, sie in das Verfahren einfließen zu lassen.

Die Forderung des erfolgreichen Bürgerbegehrens, die von der Bezirks Versammlung am 28.01.2016 einstimmig mit Ausnahme der Fraktion der Grünen übernommen worden ist, lautete aber: dass „... der Bereich Ottenser Hauptstraße (Hausnr. 23/25/27) / Spritzenplatz (Hausnr. 18 und Bahrenfelder Str. 102) in seiner jetzigen Gestalt hinsichtlich der Höhenentwicklung und
Baukörpermasse wegen seiner Ortskern prägenden Bebauungsstruktur entweder durch eine Textplanänderung (Ergänzung) des geltenden Bebauungsplanes Ottensen 35 oder durch einen neuen Bebauungsplan langfristig gesichert wird, auch wenn derzeitige Bestandsgebäude abgerissen werden ..“ sollten.

Am 7.3.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für einen neuen
Bebauungsplan Ottensen 69 im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

DIE FRAGEN
1. Was sind die Gründe der Fraktionen, insbesondere der CDU, ihren eigenen Beschluss – den Beitritt zum Bürgerbegehren – wieder infrage zu stellen?

2. Am 25.01.2018 wurde die Beschlussvorlage der SPD zum Kompromissvorschlag für die Eckbebauung des Spritzenplatzes von der BV an den Planungsausschuss zurücküberwiesen. Soll der Planungsausschuss korrigieren, was die BV durch den Beitritt
zum Bürgerbegehren beschlossen hat?

3. In der BV am 25.01.18 wurde diese Beschlussvorlage der SPD als z.T. rechtswidrig bezeichnet. Auf welche konkrete Gesetzesgrundlage beziehen Sie sich dabei?

4. Was war der Grund, weswegen der T.O.-Punkt Beschlussempfehlung „Kompromissvorschlag für die Eckbebauung des Spritzenplatzes“ um 4 Wochen verschoben wurde? Wer hat welchen Beratungsbedarf?

5. Kann es sein, dass das Verfahren nur in die Länge gezogen werden soll bis die Veränderungssperre unwirksam geworden ist?

Mit freundlichen Grüßen
für die Initiative „Spritzenplatz bleibt!“

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