Änderungen in der Sozialversicherung 2020
  • vor 4 Jahren
Änderungen in der Sozialversicherung 2020

Ab 2020 ändern sich einige Bemessungsgrenzen in den Versicherungen - zum Nachteil der Versicherungsnehmer:
Die Grenze für Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf jährlich 56.250€, für Renten- und Arbeitslosenversicherung West auf jährlich 82.800€ und im Osten auf jährlich 77.400€.

Das bedeutete einen Anstieg der Steuereinnahmen für den Bundeshaushalt.
Und auch die Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze geht zu Lasten der Versicherten, denn die Grenze steigt von 60.750€ auf 62.550€.

Wer als 2019 privat krankenversichert war, könnte 2020 unter die Grenze rutschen. Auf Antrag kann man jedoch weiter in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben.

Kleiner Lichtblick für die Verbraucher:
Der Mindestlohn wird 2020 auf 9,35€ pro Arbeitsstunde ansteigen.
Und auch die Sachbezüge für Verpflegung und Unterkunft erhöhen sich um jeweils 7€ jährlich.
Empfohlen