Die Einstellungszusage

  • vor 5 Jahren
Eine Einstellungszusage kann sowohl mündlich als auch schriftlich mitgeteilt werden.
Zu diesem Zeitpunkt ist der Arbeitsvertrag jedoch noch nicht unterschieben.
Es kann also passieren, dass man den Arbeitsplatz doch nicht bekommt.

Bewerber, die ihren bisherigen Arbeitsplatz bereit gekündigt haben, haben nun ein großen Problem:
Sie sind plötzlich arbeitslos.

Doch wie bindend ist eine schriftliche Zusage?
Da in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, ist auch eine mündliche Zusage bindend. Problem ist hierbei für den Arbeitnehmer die Nachweisbarkeit.

Sagt ein Unternehmen trotz schriftlicher Zusage den Bewerber ab, kann dieser laut Gesetz auf sein Recht auf den Arbeitsplatz pochen.
Ein Verhältnis das jedoch bereits mit solchen Startschwierigkeiten beginnt, ist für beide Parteien kaum profitabel.

Empfohlen