Kurz erklärt: Die AfD und die Beobachtung durch den Verfassungsschutz
  • vor 10 Tagen
Nach mehrwöchiger Unterbrechung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster das Verfahren zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fortgesetzt. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der Partei als extremistischer Verdachtsfall. Einige Landesverbände der Partei gelten bereits als gesichert rechtsextrem. Ein Überblick.
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