Rente: Was passiert mit Hinterbliebenenrente bei neuer Ehe?

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Hinterbliebenenrente erhält man, wenn der Partner oder die Partnerin verstorben ist und man verheiratet war, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat.
Die Betroffenen erhalten 60 Prozent der Rente der Verstorbenen. Handelt es sich um jüngere Renten, dann sind es 55 Prozent plus Kinderzuschlag.

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