#Sterbehilfe | Ein #Recht auf den #Tod
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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Organisierte Sterbehilfe darf nicht verboten sein. Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist laut Urteil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Meinungsumfragen zufolge würden über siebzig Prozent der Deutschen gerne selbst über den eigenen Tod, seinen Zeitpunkt und seine Begleitumstände entscheiden – und beim Sterben die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen. Quarks zeigt, welche Vorstellungen hinter dem Wunsch nach Sterbehilfe stehen.

Die persönlichen Gründe für den Wunsch nach Sterbehilfe sind sehr verschieden. Dennoch glauben Wissenschaftler, dass hinter jedem Todeswunsch ein Lebenswille steckt. In Europa gelten verschiedene gesetzliche Regeln für die Sterbehilfe – und das hat ganz unterschiedliche Folgen: den sogenannten „Sterbetourismus“ in der Schweiz beispielsweise oder die Gefahr eines allzu laxen Umgangs mit der sogenannten „aktiven Sterbehilfe“ in den Benelux Staaten.
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