Halloween-Streiche: Dann haften Eltern für ihre Kinder

  • vor 2 Jahren
Am 31. Oktober ist Halloween. Kinder ziehen in gruseligen Kostümen durch die Straßen ihrer Nachbarschaft und verströmen eine schaurige Stimmung. Gibt es keine Süßigkeiten, kann es passieren das manchen Anwohnern der ein oder andere Streich gespielt wird. Sollten Kinder oder Jugendliche in dieser Nacht über die Strenge schlagen, greifen spezielle Versicherungen, um die entstanden Kosten nicht zahlen zu müssen.

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