Plug-In-Hybride von Volkswagen erfüllen schärfere Richtlinien ab 2022
  • vor 3 Jahren
Ab 1. Januar 2022 werden die Förderrichtlinien in Deutschland für Plug-In-Hybridfahrzeuge (PHEV) verschärft. Die sechs Volkswagen Modelle, die derzeit mit der Kombination aus E-Maschine und Verbrennungsmotor angeboten werden, erfüllen bereits heute die ab 2022 gültigen Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Daher haben Kunden auch künftig Anspruch auf eine Förderprämie in Höhe von bis zu 6.750 Euro beim Kauf eines Golf eHybrid, Golf GTE, Tiguan eHybrid, Arteon eHybrid, Arteon Shooting Brake eHybrid und Passat GTE Variant.

Um weiterhin förderfähig zu sein, dürfen Plug-In-Hybride ab 2022 entweder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder müssen eine rein elektrische Mindestreichweite von 60 Kilometern (gemäß WLTP) vorweisen – bisher waren nur 40 Kilometer nötig. „Wir halten die Anpassung der aktuellen Förderung für sinnvoll, denn mit dem Plug-In-Hybrid können Kunden auf eine wichtige Übergangstechnologie zurückgreifen, die die Vorteile beider Systeme zusammenbringt“, so Klaus Zellmer, Vorstand für Vertrieb, Marketing und After Sales bei Volkswagen. „Unsere derzeit bestellbaren Plug-In-Hybridmodelle erfüllen bereits heute die strengeren Vorgaben, die ab Anfang 2022 gelten.“ Über die reine Kaufprämie hinaus regt Klaus Zellmer auch die Einbeziehung des Nutzungsverhaltens in zukünftige Förderszenarien an. „Wichtig ist, die Vorteile des Elektromotors gerade im Kurzstreckenbetrieb auch zu nutzen. Durch zusätzliche Anreize kann hier noch aktiver ein umweltbewusstes Verhalten gefördert und der Wandel zu nachhaltiger Mobilität beschleunigt werden.“
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