5H4 - Prof. Dr. Schachtschneider - Todesstrafe in der EU

  • 16 years ago
Prof. Dr. Schachtschneider erlaeutert in einer Podiumsrede, dass in der Tat mit und durch die EU-Verfassung - auch in Deutschland - die TODESSTRAFE wieder eingefuehrt ist und jederzeit wieder angewendet werden kann.
Wir alle kennen den Grundsatz: Bundesrecht bricht Landesrecht. Und genau so verhaelt es sich auch mit dem EU-Recht: EU-Recht bricht (alle) Bundesrechte! Damit wird Art. 102 Grundgesetz ausgehebelt und die Todesstrafe nach Belieben der EU-Verfassung und der deutschen Politiker, die dafuer veantwortlich sind, Null und Nichtg gemacht. Es verstoesst somit nicht mehr gegen das (damit wertlose, ungueltig werdende) deutsche Grundgesetz, wenn die Todesstrafe auch in Deutschland wieder eingefuehrt und vollstreckt wird! Vergleiche dazu: Art. 262 EU-Verfassung und dazu die selbstaendige 12.Erklaerung zu EU-Art.262. - Siehe zu "Einfuehrung der Todesstrafe" auch: http://gnnvsh4.webgoo.us/missbrauch-durch-die-argen-f3/sgbii-optimierungsgesetz-die-lizenz-zum-toeten-t3.htm
Ergo: nur Dummkoepfe und Masochisten vertrauen unseren Politikern und EU-Vertretern blindlings und nehmen deren (luegenden) Worte fuer Gottes Wort.
[Sprache: deutsch]

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